Unkrautbekämpfung im Garten

Unkrautbekämpfung im Garten

Im Garten erfolgt die Unkrautbekämpung in der Regel mechanisch, d.h. es wird gejätet oder gehackt. Da diese Methode aber sehr mühsam ist, bietet der Gartenfachhandel auch eine Vielzahl von chemischen Unkrautvernichtern an.
Diese Produkte sind nicht universell einsetzbar, sondern nur in den in der Gebrauchsanleitung aufgeführten Anwendungsgebieten. Außerdem ist zu beachten, dass der Einsatz von Herbiziden nicht ganz unproblematisch ist, da die Mittel neben den Unkräutern auch die mitbehandelten Kulturpflanzen schädigen können.
Folgende Einsatzbereiche für Herbizide können im Garten unterschieden werden:

a) chemische Unkrautbekämpfung auf Rasenflächen

Rasenherbiziden ist relativ unproblematisch mit Spritze oder Gießkanne möglich. Außerdem gibt es noch Dünger mit Rasenunkrautvernichter.

b) chemische Unkrautbekämpfung unter Ziergehölzen

Unter größeren Ziergehölzen und Bodendeckerpflanzungen breiten sich im Laufe der Zeit erfahrungsgemäß Wurzelunkräuter und Gräser aus. Einige typische Vertreter sind Distel, Quecke, Brennnessel, Giersch und Winde. Daneben keimen Gehölzsamen von Esche, Weide und Birke in solchen Pflanzflächen.

Alle Totalunkrautvernichter, können ebenfalls zwischen Zierpflanzen eingesetzt werden. Beim Spritzen ist allerdings genau darauf zu achten, dass die Zierpflanzen nicht von der Spritzbrühe getroffen werden. Auch des Verwehen nur sehr geringer Pflanzenschutzmittelspuren auf die Kulturpflanzen kann diese nachhaltig schädigen.

Zur gezielten Ausbringung nur auf die Unkräuter dienen Spritzschirme und anwendungsfertige Produkte, die gezielt nur auf die Unkräuter aufgebracht werden.

Fazit:
Die chemische Unkrautbekämpfung unter und zwischen Ziergehölzen ist problematisch. Alle Hinweise der Gebrauchsanleitung, besonders zum Einsatz eines Spritzschirms und zur Verträglichkeit, sollten genau gelesen werden.

c) chemische Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen

Zur Bekämpfung von Unkrautbewuchs auf Terrassen, Wegen, auf Autostellplätzen und anderen befestigten Flächen rund um Haus- und Garten, bietet der Handel eine Vielzahl so genannter Totalunkrautvernichter an.

Da die Anwendung von Pflanzenschutzmittel, zu denen auch diese Totalherbizide gehören, grundsätzlich nur auf gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt ist, gestaltet sich die Verwendung der Produkte auf den genannten befestigten Flächen als problematisch.

Unter gärtnerischer Nutzung versteht man neben dem Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen auch die Anpflanzung und Pflege von Blumen- und Gehölzbeeten und von Rasenflächen.

Unkrautvernichter dürfen in der Regel nicht auf Terrassen, Wegen oder entlang von Gebäudesockeln eingesetzt werden, da diese Flächen nicht gärtnerisch genutzt werden. Schaut man sich die Gebrauchsanleitung dieser Präparate an, so findet man allerdings auch das Anwendungsgebiet Wege und Plätze. Meist findet man dort auch den Hinweis, dass die Anwendung auf diesen Flächen nur mit einer Genehmigung erfolgen darf.

Die genaueren Regelungen erfolgen durch die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer. Es ist daher empfehlenswert sich hier zu erkundigen wo überall der Einsatz von Totalunkrautvernichtern verboten ist und welche Ausnahmeregelungen gelten. Übrigens gelten die strengen Regeln nicht nur für Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat, sondern für alle Herbizide, auch die, die "natürliche" oder naturidentische Stoffe enthalten, wie Essigsäure oder Pelargonsäure.

Die geltenden Regelungen der jeweiligen Bundesländer sind beim jeweiligen Pflanzenschutzdienst zu erfragen.

Adressenlisten der Pflanzenschutzdienste sind auch im Internet nicht immer aktuell. Jedoch bietet die Linksammlung auf der Website des Julius-Kühn-Institutes einen guten Anhaltspunkt.

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